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Archiv-Artikel

Gericht stoppt Polizeipräsident

In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der taz und Polizeipräsident Dieter Glietsch hat die taz einen Teilsieg errungen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes stoppte laut einem gestern veröffentlichen Beschluss bis auf weiteres die Veröffentlichung einer verlangten Gegendarstellung. Sie richtete sich gegen den Bericht mit der Überschrift „Polizei ermittelt in den eigenen Reihen“ (taz vom 28. November 2007). Mit der Gegendarstellung verbunden war die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 5.000 Euro, falls diese nicht abgedruckt werde. Dagegen hatte die taz rechtliche Schritte eingeleitet. Es sei bisher unklar, wie weit der grundrechtliche Schutz der Presse reiche im Vergleich mit dem gesetzlichen Anspruch der Polizei auf eine Gegendarstellung, so der Verfassungsgerichtshof. Um dies zu klären, hat die taz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bis zu der Entscheidung muss die taz die Gegendarstellung nicht drucken. Im Jahr 2007 hat Glietsch allein elf Gegendarstellungen gegen Medien durchgesetzt – deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Dies ergab die Antwort von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage. (VerfGH 28A/08) TAZ