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Archiv-Artikel

Schäuble will schnell ein Gesetz

Grüne begrüßen Entscheidung, Linke fordert weitergehende Konsequenzen, Datenschützer warnt

BERLIN AP/AFP/DPA/RTR/taz ■ Auf Grundlage des Karlsruher Richterspruchs werde die Bundesregierung nun schnell einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen beschließen, sagte Bundesinnenminister Schäuble (CDU) am Mittwoch in Berlin. Justizministerin Zypries (SPD) sagte ihrem Kabinettskollegen Unterstützung zu. Bereits heute, Donnerstag, wird die Abstimmung zwischen den Ministerien fortgesetzt. „Ich gehe davon aus, dass ein langer Streit nun Gott sei Dank zum Abschluss gekommen ist“, betonte Schäuble.

Der FDP-Politiker, Klageführer und ehemalige Innenminister Gerhart Baum stellte fest, dass mit der gestrigen Entscheidung nach Lauschangriff und Luftsicherheitsgesetz zum dritten Mal ein verfassungswidriges Gesetz gestoppt worden sei. Er warnt Schäuble vor Schnellschüssen und bezeichnete die Entscheidung als ein Bollwerk gegen die Ausuferung des Präventivstaates.

Die Grünen haben das Karlsruher Urteil zu Onlinedurchsuchungen als Absage an das Ausspähen der Privatsphäre von Bürgern begrüßt. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck sprach von „einer schallenden Ohrfeige für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble“. „Das ist ein ganz, ganz toller Tag für die Bürgerrechte in Deutschland“, jubelte Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele.

Die stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke, Katina Schubert, verlangte nach dem Urteil auch Konsequenzen für die Telefon- und Telekommunikationsüberwachung. Sie verwies auf das vom Gericht formulierte Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Die Linke bekräftigte zugleich ihr grundsätzliches Nein zu Onlinedurchsuchungen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält es für fraglich, ob die Koalition nach diesen Vorgaben überhaupt ein Gesetz über den Zugriff auf die PC-Dateien formulieren könne. „Der Teufel sitzt hier im Detail“, sagte Schaar. Auch andere Zugriffe der Ermittler auf Computerdaten wie die Beschlagnahme von Festplatten gerieten auf den Prüfstand. Vorratsdatenspeicherung sei jetzt noch bedenklicher.