: Auf Allgemeinplatzebene
Öffentlich-Rechtliche und Verlage wollen kooperieren. Das sorgt für Kritik – doch die ARD bleibt unverbindlich
Lange blieb die eigentlich wortgewaltige Privatsenderlobby verdächtig still, wenn es um die geplanten Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Sendern und Zeitungsverlagen ging. Dabei drängt die Zeit. Nächste Woche wollen WDR und Deutschlands drittgrößter Zeitungskonzern, die Essener WAZ-Gruppe, in Düsseldorf das Ergebnis ihrer seit dem Herbst laufenden Verhandlungen verkünden. Außerdem verhandeln nach Presseberichten das ZDF mit der Süddeutschen Zeitung und der Bayerische Rundfunk mit dem Focus. Darüber hinaus sucht nun offenbar auch der Kölner DuMont-Verlag das Gespräch mit dem WDR.
Nun aber meldet sich der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), die wichtigste Interessenvertretung im Bereich des privaten Rundfunks. Es geht bei den geplanten Kooperationen um die Verwendung von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender durch Verlage im Internet, und VPRT-Präsident Jürgen Doetz sagt, es verstehe sich von selbst, „dass wir diese Flirts nicht für glücklich halten“. Er schließt damit eine Allianz mit Medienexperten und – wenigen – ARD-Rundfunkräten, die angesichts der nebulösen Vorhaben zur Vorsicht mahnen (taz v. 26. 2.).
„Eine exklusive Weitergabe“ von öffentlich-rechtlichen Inhalten „wäre wettbewerbsrechtlich äußerst problematisch“, so der VPRT. Die geplanten Kooperationen stellten „eine Kommerzialisierung von über die Rundfunkgebühr finanzierter“ Programmware da und ließen „einen Verdrängungswettbewerb“ befürchten. Ob derlei Einwände Eindruck machen bei ARD und ZDF, die im Sommer von Medienpolitikern zu Gesprächen mit den Verlegern geradezu gedrängt wurden, darf bezweifelt werden.
Dabei bleibt Skepsis angebracht. Denn die mittlerweile vorliegenden Eckpunkte der ARD zum Thema Verlagskooperationen sind dezidiert unverbindlich – es bleibt bei Allgemeinplätzen: Da wird die „gemeinsame Verantwortung zur Wahrung und Förderung des Qualitätsjournalismus“ von Verlagen wie Öffentlich-Rechtlichen beschworen. Die Kooperationen müssten „klar umrissenen Zielsetzungen der ARD dienen“, deren „publizistische Relevanz erhöhen“ und „neue Nutzergruppen“ für die ARD erschließen. Die „Glaubwürdigkeit“ der Inhalte dürfe „im Umfeld des Verlagsangebots nicht beeinträchtigt“ werden.
Zudem würden „alle Kooperationen einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall“ unterliegen: Zu beachten sei, dass die Zusammenarbeit von ARD und Verlagen nur so weit zulässig sei, wie sie „zum gesetzlichen Auftrag“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehöre. Genau hier wäre eigentlich die Medienpolitik gefragt. Doch die hat sich durch ihr aktionistisches Drängen nach Kooperationen selbst entmachtet. STG