: Telekom sitzt auf UMTS-Verlusten
KARLSRUHE dpa ■ Der Bund muss keinen Schadensersatz wegen angeblicher Einflussnahme auf die Telekom bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung im Jahr 2000 zahlen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof. Der BGH wies die Klage eines Telekom-Aktionärs ab. Der Kläger – ein Anwalt aus Mannheim – hatte dem Staat vorgeworfen, als damaliger Mehrheitsaktionär der Telekom diese zur wirtschaftlich nachteiligen Teilnahme an der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen veranlasst zu haben. Am Ende hatte die Telekom 8,3 Milliarden Euro für zwei Lizenzpakete gezahlt – aus Klägersicht ein unangemessen hoher Betrag. Er hatte 50.000 Euro für die Telekom gefordert. (Az.: II ZR 124/06)