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Archiv-Artikel

Denn sie wissen, wo du fährst

Mit dem Kfz-Scanner lassen sich Bewegungsbilder von Autos und Personen erstellen. Karlsruhe erschwert das

Hessen nutzte jeden zehnten Treffer der Überwachung, um Bewegungsbilder anzufertigen

KARLSRUHE taz ■ Besonders brisant ist an der Nummernschildfahndung, dass mit ihr Bewegungsbilder erstellt werden können. Ein Auto wird dann nicht herausgewunken, wenn es von einer der Überwachungskameras erkannt wurde, sondern nur registriert. Je mehr Kameras aktiv sind, umso präziser erfährt die Polizei, wo sich mutmaßlich der Halter aufhält.

Schon bisher konnten Personen zur „polizeilichen Beobachtung“ ausgeschrieben werden, etwa wenn von ihnen erwartet wird, dass sie erhebliche Straftaten begehen. Sie wurden dann stets registriert, wenn sie zufällig in eine Polizeikontrolle gerieten. Dabei handelte es sich aber nur um Zufallstreffer. Außerdem musste das Kennzeichen von Hand in mobile Computer eingetippt werden.

Die automatisierte Nummernschildfahndung hat eine ganz andere „Schlagkraft“, so das Verfassungsgericht. In Hessen wurde schon in den ersten Monaten nach Einführung dieser Technik jeder zehnte Treffer genutzt, um ein Bewegungsbild anzufertigen, wie Innenminister Volker Bouffier (CDU) am Rande der mündlichen Verhandlung mitteilte.

Das Verfassungsgericht hat nun drei Forderungen erhoben, um übermäßiges Überwachen zu verhindern: Von Menschen, die nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind, dürfen keine Bewegungsbilder angefertigt werden, hier sind die eingescannten Daten nach dem Abgleich sofort wieder zu vernichten. Um die eingescannten Nummernschilder für die beobachtende Fahndung nutzen zu können, ist eine neue ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich. Vor allem aber dürfen solche Bewegungsbilder nicht flächendeckend erstellt werden. So wäre zum Beispiel die Nutzung aller Mautbrücken für die Anfertigung von Bewegungsbildern mit den Vorgaben nicht vereinbar.

Derzeit ist die Nutzung der Mautdaten für Überwachungszwecke ohnehin noch durch ein Bundesgesetz verboten. Innenminister Schäuble will das aber ändern. Nach dem neuen Urteil könnte er sie für konkrete Fahndungen nutzen – etwa nach einem Mord. Erforderlich ist nur eine klare gesetzliche Grundlage. Federführend sind hierfür aber Verkehrsminister Tiefensee und Justizministerin Zypries (beide SPD).

CHRISTIAN RATH