: Autofahren bleibt Privatsache
Bundesverfassungsgericht kippt Landesgesetze zur massenhaften Kfz-Kennzeichen-Kontrolle
Ohne konkreten Anlass darf die Polizei Autokennzeichen nicht erfassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Dienstag Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein, die das unterschiedslose Registrieren erlauben. Die Gesetze ermöglichten eine sehr weitreichende elektronische Beobachtung von Autofahrern. Dies sei unverhältnismäßig und verletze den Datenschutz.
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