: Gericht bittet zur Kasse
Ex-SPD-Abgeordnete in Niedersachsen müssen 418.000 Euro Honorare von VW zurückerstatten
LÜNEBURG afp ■ Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik müssen zwei Exparlamentarier verbotene Einnahmen an den Staat abführen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verurteilte gestern die beiden früheren niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Ingo Viereck und Hans-Hermann Wendhausen dazu, die neben ihren Diäten über zehn Jahre von ihrem früheren Arbeitgeber VW ohne Gegenleistung erhaltenen Gehälter abzuführen. Dabei geht es um mehr als 400.000 Euro. Revision gegen das Urteil ließ der achte Senat nicht zu.
Dass Gericht befand das Abgeordnetengesetz Niedersachsens als verfassungskonform. Das Bundesland fasste dieses Gesetz schon vor 30 Jahren so scharf gefasst wie kein anderes. Festgelegt ist darin, dass Abgeordnete neben den Diäten keine Zahlungen ohne angemessene Gegenleistung annehmen dürfen. Ferner dürfen diese Zahlungen nicht mit dem Mandat zusammenhängen.
Der Senat korrigierte die abzuführenden Summen deutlich nach unten. Anders als das Verwaltungsgericht Braunschweig veranschlagte es statt der Bruttogehälter die Nettosummen. So muss Viereck 177.000 Euro bezahlen, Wendhausen 241.000 Euro. Die Anwälte argumentierten, die Verpflichtung zur Rückzahlung verstoße gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, da Selbstständige wie Anwälte oder Ärzte nicht gezwungen werden könnten, ihre Einnahmequellen offen zu legen. Dazu stellte das Gericht fest, die strengen niedersächsischen Regelungen behandelten alle Abgeordneten gleich. VW hat mittlerweile die Richtlinie abgeschafft, nach der Mitarbeiter als Abgeordnete weiter ihr Gehalt bekommen.