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Archiv-Artikel

Zuschüsse für Geringverdiener

Kinderzuschlag und höheres Wohngeld sollen Hilfsbedürftigkeit verringern

BERLIN dpa ■ Die Bundesregierung will für bedürftige Geringverdiener Kinderzuschlag und Wohngeld verbessern. Entsprechende Eckpunkte beschloss das Kabinett gestern. Ziel des vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurfs ist, die Betroffenen vor Hilfsbedürftigkeit zu schützen: Ihnen soll erspart bleiben, ALG II zu beantragen. Unterm Strich kommen auf Bund und Länder Mehrkosten von knapp 500 Millionen Euro zu. Die Kommunen werden entlastet.

Der Kinderzuschlag von maximal 140 Euro pro Kind soll künftig mehr Betroffenen zu Gute kommen. Dazu soll die Mindesteinkommensgrenze auf 900 Euro für Paarhaushalte und auf 600 Euro für Alleinerziehende gesenkt werden. Damit werden 250.000 Kinder erreicht, 150.000 mehr als bisher. Die Neuregelung des Kinderzuschlags soll zum 1. Oktober kommen, der Ausbau des Wohngeldes zum 1. Januar 2009.

Das Wohngeld wird erhöht und um eine „Heizkostenkomponente“ ergänzt, um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen. Zudem werden die Miethöchstgrenzen angehoben. Das Wohngeld von derzeit rund 90 Euro im Monat wurde letztmals 2001 erhöht. Es wird an 690.000 Empfänger bezahlt.