: Kein verbindlicher Charakter
betr. „Geld vom Staat für Kommerz-Kitas“, „Konkurrenz der Krabbelgruppen“, taz vom 21. 3. 08
Ah ja, die gewerblichen Anbieter sollen nur dann Zuschüsse erhalten, wenn sie dieselben Standards erfüllen wie öffentliche Krippen. Wer die Länderstandards und Auflagen kennt, weiß aber, dass sich diese vor allem auf die räumlichen Gegebenheiten und allgemeine pädagogische Grundsätze beschränken. Die meisten Bildungspläne der Bundesländer, die die erwünschte Bildungsarbeit in den Kitas beschreiben, haben keinen verbindlichen Charakter.
Und wenn in den gewerblichen Kitas auch die von der Fachöffentlichkeit geförderten Qualitätsmerkmale gegeben sind, sollen diese als Konkurrenz das Geschehen in den öffentlich geförderten Kitas beleben? Ja, das werden sie tun, aber mit der Folge einer noch höheren Frustration bei den pädagogischen Fachkräften, deren schlechte Arbeitsbedingungen zwar anscheinend alle kennen, der Gesetzgeber aber nicht gedenkt diese den Erfordernissen der frühkindlichen Bildungsprozesse anzupassen und zu verbessern. Da wird jede gut betuchte Familie die höheren Gebühren in den gewerblichen Kitas in Kauf nehmen. Ein Staat, der die soziale Herkunft als größtes Auslesemerkmal in den Bildungswegen unserer Kinder bescheinigt bekommt, darf nicht anfangen soziale Ungerechtigkeit im Bereich der frühkindlichen Bildung auch noch öffentlich zu fördern.
EDITA JUNG, Barßel
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