Salzgitter scheitert in Karlsruhe

Das geplante Atommüll-Endlager Schacht Konrad hat die vorletzte rechtliche Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter als „unzulässig“

Die rechtlichen Möglichkeiten im Widerstand gegen das geplante Atommüllendlager Schacht Konrad bei Salzgitter werden immer weiter begrenzt. Nun nahm das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Stadt Salzgitter gegen vorausgegangene Gerichtsbeschlüsse nicht zur Entscheidung an. Die Stadt sei bezüglich der von ihr geltend gemachten Verletzung von Rechten gar „nicht beschwerdefähig“, heißt es in dem gestern bekannt gemachten Beschluss (1 BvR 1987/07). Hinsichtlich weiterer Rügen habe die Kommune die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet.

Die Stadt reagierte bestürzt auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtes. „Das ist wahrlich kein guter Tag für Salzgitter“, sagte Stadtrat Rainer Dworog. Die Kommune habe nun alle rechtlichen Möglichkeiten erschöpft, um die Errichtung und den Betrieb von Schacht Konrad zu verhindern. Nun gelte es, sich auf die Zukunft zu konzentrieren. Salzgitter erwarte eine breite politische Unterstützung, wenn es darum gehe, die Standortnachteile durch den Betrieb von Schacht Konrad und die damit verbundenen Imageverluste für die Stadt zu kompensieren.

Die Atomgegner in der Region wollen sich mit der Karlsruher Entscheidung nicht so einfach abfinden. Peter Dickel von der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad verwies gegenüber der taz darauf, dass sich das Bundesverfassungsgericht noch mit einer weiteren Beschwerde der Landwirtsfamilie Traube beschäftigen muss, die ihren Hof in Sichtweite vom Bergwerk Konrad betreibt.

Im Übrigen, so Dickel, „ist der Rechtsweg für uns nicht mehr das Entscheidende“. Die Atomkraftgegner wollten in den nächsten Wochen vermehrt „Druck auf der Straße“ machen. „Schon am Sonnabend geht es los“, kündigte Dickel an. „Da werden überall Fässer und Transparente bemalt.“ Die „katastrophalen Zustände“ in den Endlagern Asse bei Wolfenbüttel und Morsleben in Sachsen-Anhalt zeigten, dass Atommüll nicht sicher verwahrt werden könne. Die beiden Lagerstätten drohten einzustürzen oder voll Wasser zu laufen.

Dem bereits 2002 erteilten Genehmigungsbescheid zufolge können in Schacht Konrad bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden. Sie stammen aus Atomkraftwerken, Sammelstellen, Kliniken und Forschungsinstituten. Für hochradioaktiven Müll wie abgebrannte AKW-Brennstäbe gilt die Genehmigung aber nicht.

Im Januar hatte das Land Niedersachsen den so genannten Hauptbetriebsplan für die Umrüstung des früheren Eisenbergwerks Konrad zugelassen. Er regelt alle notwendigen bergmännischen und baulichen Arbeiten. Erlaubt wurde beispielsweise die Vorbereitung der ersten Einlagerungsbereiche unter Tage. Ebenso umfasst der Plan die Sanierung der bestehenden Schachtförderanlagen. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz, dem künftigen Endlager-Betreiber, soll die Einlagerung 2013 beginnen. REIMAR PAUL