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Archiv-Artikel

Raucher ärgern Kneipenwirte

Nach drei Monaten Rauchverbot ziehen Kneipiers eine negative Bilanz. Umweltsenatorin Lompscher (Die Linke) will am Gesetz dennoch nichts ändern. Die Übergangsfrist sei aber zu lang gewesen

VON UWE RADA

Drei Monate nach der Einführung des Rauchverbots wird in vielen Kneipen Berlins geraucht wie eh und je. Dennoch zieht der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine negative Bilanz. Kneipen mit nur einem Raum hätten Umsatzverluste von bis zu 50 Prozent gemeldet, sagte der Chef des Berliner Landesverbandes, Willy Weiland. Auch in Diskos seien viele Besucher ausgeblieben.

Dass sich die Wirte in vielen Kneipen und Gaststätten über das seit 1. Januar geltende Rauchverbot hinwegsetzen, sei ihm bewusst, sagte Weiland weiter. Er warnte die Wirte jedoch, dass dafür ab Juli harte Strafen drohen – bis hin zum Verlust der Konzession. Allerdings, so Weiland, werde die warme Jahreszeit sicher etwas Dynamit aus der Sache nehmen.

Die sechsmonatige Übergangsfrist, mit der Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) das Gesetz eingeführt hat, wird inzwischen auch von ihr selbst kritisch gesehen. „Wir haben das gemacht, um die Akzeptanz des Rauchverbots zu erhöhen und Wirten die Möglichkeit zu geben, Trennwände einzubauen“, sagt Lompschers Sprecherin, Marie-Luise Dittmar, der taz. „Im Nachhinein betrachtet waren sechs Monate aber zu lang“, räumt Dittmar ein.

Womöglich aber hat genau diese Übergangsfrist den Senat bisher vor einem negativen Urteil des Landesverfassungsgerichts bewahrt. Zwar haben zwei Berliner – ein Kneipenwirt und ein Gast – Klage gegen das Rauchverbot eingereicht. Anders als in Sachsen werde der Berliner Verfassungsgerichtshof aber keine einstweilige Anordnung erlassen, berichtet der Tagesspiegel. Der Grund: Eine besondere Dringlichkeit sei von den Klägern nicht geltend gemacht worden. Wann das Berliner Gericht über die Klagen entscheidet, steht nach Auskunft eines Sprechers noch nicht fest. Auf jeden Fall will man eine Stellungnahme des Abgeordnetenhauses und der Senatskanzlei abwarten, hieß es.

In Sachsen hatte das Landesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag in einer Eilentscheidung das Rauchverbot teilweise aufgehoben. Die Entscheidung bezieht sich auf Ein-Raum-Gaststätten, in denen außer dem Inhaber keine weiteren Personen tätig sind und in deren Eingangsbereich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass das Rauchverbot nicht gilt. Eine ähnliche Entscheidung hatte zuvor das Landesverfassungsgericht in Rheinland-Pfalz getroffen. In Saarland darf außerdem in Schischa-Bars wieder geraucht werden.

Der Berliner Chef des Hotel- und Gaststättenverbandes sprach sich unterdessen für das spanische Modell aus. Dort gebe es eine klare Trennung von Nichtraucher- und Rauchergaststätten. Dem allerdings widersprach Umweltsenatorin Lompscher. „Es gibt zurzeit keine Notwendigkeit, etwas am Gesetz zu ändern“, sagte ihre Sprecherin. Aus ihrer Sicht ist der Nichtraucherschutz trotz der langen Übergangsfrist ein Erfolg: „Mit dem Gesetz haben wir einen optimalen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erreicht.“ Wenn sie vor die Tür müssten, so Dittmar weiter, „greifen auch die Raucher seltener zur Zigarette.“