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Archiv-Artikel

Stammzellgesetz: Bischöfe warnen

BERLIN afp ■ Vor der heutigen Abstimmung über das Stammzellgesetz im Bundestag hat die katholische Kirche vor einer Aufweichung der Stichtagsregelung gewarnt. Menschliches Leben dürfe nicht zu Forschungszwecken getötet werden, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Erzbischof Robert Zollitsch: „Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Der Leiter der Bioethik-Kommission der DBK, Gebhard Fürst, konstatierte in der Bioethik eine Entfremdung zwischen Kirche und Union. „In diesen Fragen sind uns die Grünen näher als die CDU“, sagte Fürst.

Der Bundestag will über vier verschiedene Entwürfe zum Stammzellgesetz abstimmen. Der von Kanzlerin Angela Merkel, Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte Gesetzentwurf sieht vor, dass Forscher embryonale Stammzellen verwenden dürfen, die im Ausland vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Dies würde ihnen auch Zugang zu Zelllinien ermöglichen, die nach dem bisherigen Stichtag 1. Januar 2002 entstanden. Zollitsch wandte sich gegen Schavans Entwurf. Fürst kritisierte auch EKD-Ratschef Wolfgang Huber. „Wenn er jetzt einen Stichtag akzeptiert, dann akzeptiert er auch einen abgestuften Schutz menschlichen Lebens.“