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Archiv-Artikel

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Zählen unter Aufsicht

Eine öffentliche Nachzählung in zwei Bremerhavener Wahlbezirken hat der Staatsgerichtshof angeordnet. Im selben Beschluss hat das höchste Bremer Gericht den 2. Mai als Fortsetzungstermin für das Wahlprüfungsverfahren bestimmt: Offenkundig sollen die Ergebnisse der Nachzählung, die am 21. April unter Aufsicht der Richter Wolfgang Arenhövel und Uwe Lissau im Amtsgericht Bremerhaven stattfindet, in die Beweisaufnahme einfließen. In den Wahlbezirken DRK-Geschäftsstelle und Elbe-Weser-Werkstätten war es bei der Auszählung der Landtagswahl zu teils erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen. Dass diese Bedeutung für die Verteilung der Bürgerschafts-Mandate haben, ist wahrscheinlich: „Bürger in Wut“ hatte die 5-Prozent-Hürde nur um eine Stimme verfehlt. Mit einem Urteil kann der Staatsgerichtshof die Bremerhavener Wahl ganz oder in einzelnen Bezirken wiederholen lassen. TAZ