Streit um Delmenhorster Gasgebühren

Die Frist zur Nachzahlung des erhöhten Gaspreises an die dortigen Stadtwerke ist abgelaufen. Mit unklaren Folgen

Anfang dieser Woche ist das Ultimatum der Stadtwerke Delmenhorst (SWD) an die 2.500 Kunden, die den erhöhten Gaspreis nicht zahlen wollen, ausgelaufen. Was jetzt passieren wird, ist unklar. Eine Sprecherin der SWD-Gruppe sagte gestern, die Zahlungsverweigerer müssten nun „mit kostenpflichtigen Mahnungen rechnen“. Was das genau bedeutet, weiß niemand, da die rechtliche Situation unklar ist.

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke werden deshalb jetzt Stimmen laut, die Nachzahlungsforderungen so lange zurückzunehmen, bis die Rechtslage eindeutig ist. Marlis Düßmann (Grüne), Mitglied des Aufsichtsrats, sagt: „So lange es kein Urteil gibt, sollen sich die Bürger nicht ängstigen müssen.“

Die Widerspruchskunden indes berufen sich auf Paragraph 315 des BGB. Danach muss eine Erhöhung des Gaspreises von den Kunden nicht mitgetragen werden, wenn deren Angemessenheit nicht nachgewiesen ist. Eva Sassen, Sprecherin der eigens gegründeten Bürgerinitiative Gaspreisforum sagt, dass Juristen der Verbraucherzentrale und eigene Anwälte ihren Widerspruch zur Gaspreiserhöhung als legitim betrachten. Die SWD-Gruppe andererseits beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das im Juni 2007 gefällt wurde. Demnach sei es nicht zu beanstanden, wenn nur eine Steigerung der eigenen Bezugskosten an die Gaskunden weitergegeben werde.

Zusätzlich hatte das Landgericht Oldenburg im Herbst 2007 festgestellt, dass die SWD-Gruppe nicht die volle Steigerung der Bezugskosten an ihre Kunden weitergegeben habe. Gegen dieses Urteil haben Widerspruchskunden Revision vor dem BGH eingelegt. Für die weiteren Verhandlungen stehen noch keine Termine fest. Nach Angaben der SWD hatten bis Anfang dieser Woche jedoch knapp 400 Kunden ihren Widerspruch zurückgenommen. WEY