: Onlinedurchsuchung ohne Einbruch
Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries finden Konsens: Das Onlinedurchsuchungsgesetz kommt ohne Betreten der Wohnung des Verdächtigen aus. In der CDU wächst deshalb die Skepsis über die Durchführbarkeit
VON CHRISTIAN RATH
Die Polizei darf nicht in Wohnungen einbrechen, um Spionage-Software auf privaten Computern zu installieren. Darauf haben sich jetzt Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geeinigt. Damit wurde der vorerst letzte Streitpunkt bei der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für so genannte Onlinedurchsuchungen ausgeräumt.
Bei der Onlinedurchsuchung wird ein Computer mit einem Spionageprogramm so manipuliert, dass er den Inhalt seiner Festplatte und/oder alle aktuellen Tasteneingaben über das Internet direkt an die Polizei übermittelt, ohne dass der Benutzer dies bemerken kann. Doch wie kommt das entsprechende Hacker-Programm auf den Computer?
Das Bundesinnenministerium wollte der Polizei erlauben, hierzu auch in die Wohnung des Verdächtigen einzudringen. Bundesjustizministerin Zypries war dagegen, da dies eine vom Grundgesetz nicht gedeckte heimliche Wohnungsdurchsuchung wäre.
Jetzt hat sich Zypries durchgesetzt. Die Installation des Hacker-Programms kann nun nur von außen erfolgen. So könnte die Polizei dem Computer-Nutzer eine ihn interessierende manipulierte Email schicken und dabei veranlassen, dass er den Anhang öffnet. In der Folge würde sich das Spionageprogramm unbemerkt auf dem Rechner installieren. Möglich wäre auch, dass dem Verdächtigen eine CD-ROM zugesandt wird, in der Hoffnung, dass er sie in seinen Rechner einlegt. CDU-Innenexperten sind von solchen Methoden aber wenig überzeugt. „Die Onlinedurchsuchung ist jetzt nur noch ein stumpfes Schwert“, sagte der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger.
Geregelt wird die Onlinedurchsuchung in der geplanten Novelle zum BKA-Gesetz. Das Bundeskriminalamt soll hierbei erstmals präventive Befugnisse bekommen, die allerdings auf die Abwehr von internationalen Terrorgefahren beschränkt sind.
Ursprünglich wollte Schäuble den Onlinezugriff auf die Computer aller islamistischen „Gefährder“, also von rund 400 Personen, zulassen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar aber verlangt, dass es zudem konkrete Anzeichen für Anschlagsvorbereitungen geben muss. Auf dieser Linie bewegt sich nun wohl auch der Gesetzentwurf, der zunächst zur Stellungnahme an die Länder geschickt. Noch vor der Sommerpause soll der Gesetzentwurf ins Bundeskabinett und anschließend in den Bundestag eingebracht werden.