: Das ist der Lissabon-Vertrag
Starker Präsident, mehr Mitsprache des Parlaments, Bürgerbegehren für die Europäer
Was ist der Vertrag von Lissabon? Der Vertrag von Lissabon soll Europa demokratischer und effizienter machen. Er ersetzt die EU-Verfassung und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft – wenn ihn die 27 Mitgliedstaaten ratifizieren. Bereits zugestimmt haben: Polen, Bulgarien, Frankreich, Malta, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn – und seit gestern Deutschland und Dänemark. Noch nicht ratifiziert: Belgien, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Großbritannien, Zypern.
Starker EU-Ratspräsident: Die EU hat künftig einen Ratspräsidenten, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt statt wie bisher sechs Monate. Als Kandidat ist der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker im Gespräch.
Der „Außenminister“ der EU: Die EU bekommt einen „Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“. Er darf mit Rücksicht auf Großbritannien nicht „Außenminister“ heißen. Den Posten dürfte der bisherige EU-Außenbeauftragte Javier Solana übernehmen.
Mehrheitsentscheidungen: EU-Beschlüsse werden erleichtert, der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt in vielen Fällen. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt – etwa bei der polizeilichen und der Justiz-Zusammenarbeit. In der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik gilt weiter das Prinzip Einstimmigkeit.
Parlamentsmitsprache: Das Europaparlament erhält erstmals ein Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung. Zudem muss die EU-Kommission künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt.
Bürgerbegehren und -rechte: Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Der Reformvertrag macht zudem die europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Die Charta hält in 54 Artikeln alle europäischen Bürgerrechte fest.
EU-Kommission kleiner: Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern wechselweise nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten.