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Selbst schuld, wer im Universum stürzt

Frau klagt erfolglos gegen das Sciencecenter, nachdem sie sich beim Sturz vom Drehteller im Scienecenter verletzte

Selbst schuld ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts in Bremen (OLG) eine Frau, die sich bei einem Sturz im Science-Center Universum verletzt hat. Auf ein Schmerzensgeld von 16.000 Euro sowie 1.800 Euro Schadensersatz hatte die Frau das Universum verklagen wollen, weil es ihrer Ansicht nach nicht genügend auf die Gefahren beim Betreten eines Exponats hingewiesen hatte. Es handelt sich dabei um einen Drehteller, der Gesetzmäßigkeiten der Rotation verdeutlichen soll. Die Frau zog sich beim Absteigen vom Drehteller einen mehrfachen Bruch des linken Fußgelenks zu. Das Landgericht hatte die Klage zurückgewiesen, ein Berufungsverfahren lehnte das OLG jetzt ab.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass eine Informationstafel ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen habe. Der Wortlaut: „Stellen Sie sich auf den Drehteller und holen Sie vorsichtig mit einem Bein Schwung. Lehnen Sie sich nun weit nach außen oder ziehen sie ihren Körper nah an die Drehachse des Exponats.“ Und: „Vorsicht beim Absteigen! Je schneller Sie ihre Körpermasse an die Drehachse bringen, desto schneller drehen Sie sich.“ Deshalb beruhe der Sturz „auf eigener Unachtsamkeit oder Ungeschicklichkeit“, so das OLG. eib

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