: Gäfgen darf mit Steuergeld klagen
FRANKFURT/MAIN ap ■ Der Kindsmörder Magnus Gäfgen darf mit staatlicher Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen, weil ihm Polizisten bei den Ermittlungen mit Folter drohten. Das Oberlandesgericht Frankfurt folgte in einer am Samstag zugestellten Entscheidung dem entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Februar, wie Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer sagte. Wenn nun noch das Landgericht als nächstniedrige und zuständige Instanz entsprechend entscheidet, kann der Schadenersatzprozess des verurteilten Mörders unter anderen gegen den früheren stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner eröffnet werden. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Folterdrohungen.