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Archiv-Artikel

Neuwahl in Bremerhaven

Von BES

BREMEN taz ■ Über ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin muss die Bremer Landtagswahl in einem Bremerhavener Wahlbezirk wiederholt werden. Das ordnete der Staatsgerichtshof an. „Gravierende Fehler“ der Auszählung würden „das Ergebnis selbst infrage“ stellen. Das gelte zumal bei knappem Wahlausgang. Der lag in Bremerhaven vor: Beschwerdeführerin war die rechtspopulistische Liste „Bürger in Wut“. Sie verfehlte die Fünfprozenthürde um eine Stimme. In dem fraglichen Wahlbezirk löste sich der Wahlvorstand am 13. Mai frustriert auf, ohne ein Ergebnis ermittelt zu haben. Ohne Zeugen und mit den Stimmzetteln im Rucksack radelte die Vorsitzende zum Stadthaus. Dort wertete ein neu formierter Vorstand die ihm präsentierten Unterlagen aus. BES