Autofahrer klagt gegen Kennzeichen-Kontrolle

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die automatische Massenkontrolle von Autokennzeichen klagt ein Mann aus Aurich gegen die Datensammelei in Niedersachsen. Das Ministerium bleibt gelassen

Ein Autofahrer aus Niedersachsen hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die automatische Massenkontrolle von Autokennzeichen eingereicht. Der Mann aus dem Kreis Aurich sagte am Freitag, er befürchte den Missbrauch seiner Daten. Grundlage für seine Klage ist eine Entscheidung des Karlsruher Gerichts vom März: Damals waren ähnliche Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein zum elektronischen Abgleich von Nummernschildern mit Fahndungsdatenbanken gekippt worden.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sah am Freitag keinen Handlungsbedarf. Ein Ministeriumssprecher sagte: „Wir schauen jeder Klage gelassen entgegen.“ In Bayern klagt bereits ein Autofahrer vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

Aus Sicht Schünemanns werden die Vorgaben des Verfassungsgerichts bei der Kontrolle der Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen eingehalten. Die mobilen Kameras werden nämlich nur dann eingesetzt, wenn ein polizeilicher Verdacht vorliegt; zum Beispiel bei der Verschiebung von gestohlenen Autos nach Osteuropa oder bei Aktionen von Schleuserbanden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor allem beanstandet, dass in den Ländergesetzen wie in Hessen und Schleswig-Holstein nicht geregelt sei, aus welchen Anlässen die Polizei den Abgleich von Autokennzeichen vornehmen darf.

Mit dem automatischen Lesegerät werden Nummernschilder erfasst und in Sekundenschnelle mit Fahndungsdateien verglichen. Danach werden unverdächtige Kennzeichen angeblich sofort wieder gelöscht. Genau das zweifelt der Kläger an.

In Schleswig-Holstein hatte der dortige Landesinnenminister Lothar Hay (SPD) den Spruch aus Karlsruhe, der das von seinem Vorgänger Ralf Stegner eingeführte Gesetz kassierte, begrüßt: Er begründete das damit, dass die Datensammelei auf den Straßen wenig effektiv sei.

In Schleswig-Holstein waren zwischen August vergangenen Jahres und März 2008 rund 131.000 Autos durch die Überwachung registriert worden. 26 davon wurden „erwischt“ – weil sie nicht korrekt versichert waren. Dabei sollten eigentlich Terroristen oder organisiertes Banden geschnappt werden. „Das KFZ-Scanning“, sagte Hay damals, „ist dafür ein ungeeignetes Instrument.“ TAZ