spd und bildung : Absurde Vorstellungen
Das Recht auf Bildung ist wohl eins der unumstrittensten Rechte, die die 1992 von der Bundesrepublik unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet. Dennoch verblüfft es immer wieder, wie absurd Politik und Gesellschaft dieses Recht umzusetzen meinen. Die Resolution der Neuköllner SPD ist – leider – ein Beispiel dafür.
KOMMENTAR VON ALKE WIERTH
Was heißt eigentlich Recht auf Bildung? Es bedeutet, dass Kinder einen Rechtsanspruch darauf haben, etwas zu lernen. Und der ist nicht erfüllt, indem man den Spieß einfach umdreht und aus dem Recht auf Bildung die Pflicht zum Unterrichtsbesuch macht. Denn es ist nun mal ganz offenbar so, dass die Teilnahme am Unterricht keineswegs immer bedeutet, dass dabei auch gelernt wird. Die hohe Zahl derer, die ohne Abschluss und mit dürftigen Kenntnissen die Schule verlassen, ist Beleg dafür, dass Schulen vielen Kindern und Jugendlichen offenbar nichts bieten, was diese interessiert oder ihnen nutzbringend erscheint.
Damit soll nicht einer Schule das Wort geredet werden, die sich nur noch daran orientiert, Jugendlichen in deren Sinne „coole Events“ zu bieten – darunter fällt wohl die Idee, Kinder mit Blaulicht zur Schule zu bringen. Kindern wäre mehr gedient, wenn Bildungspolitik mal statt der Perspektive des Staatsanwalts die der Kinder einnehmen würde. Was und wie wollen Kinder lernen? Die Antwort ist einfach: Sie lernen, wenn sie erleben, dass das Erlernte ihnen nützt, sie voranbringt, ihnen Wertschätzung und Anerkennung verschafft. Gute Schulverweigererprojekte – die es auch in Neukölln gibt – zeigen, wie das geht. Dass solche pädagogischen Wege erst dann beschritten werden, wenn es fast schon zu spät ist – da liegt das Problem. Und da sollte bildungspolitisches Nachdenken ansetzen. Bildungspolitik, die Kindern mit der Polizei und Eltern mit Geldstrafen droht, ist keine.