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Gericht stärkt Hartz-IV-Rechte

KASSEL ap/dpa ■ Das Bundessozialgericht in Kassel hat in mehreren Urteilen die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. So darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, wenn der Empfänger im Krankenhaus liegt und dort verpflegt wird, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Nach Ansicht des Gerichts fehlt eine gesetzliche Grundlage, um die Leistungen zu kürzen. Geklagt hatte ein Mann aus Neustadt an der Aisch in Mittelfranken, der Anfang 2006 für fünf Wochen im Krankenhaus lag. Das Amt hatte ihm das Arbeitslosengeld II um gut ein Drittel gekürzt, weil der Mann in der Klinik versorgt worden sei. Leistungsempfänger, die in einer Wohngemeinschaft leben, müssen als Einzelpersonen behandelt werden und haben Anspruch auf vollständiges Wohngeld. Das Gericht monierte, dass der Begriff „Wohngemeinschaft“ in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform gar nicht genannt wird. Erwachsene Kinder haben auch dann Anspruch auf den vollen Zuschuss, wenn sie bei ihren Eltern mitessen.