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Archiv-Artikel

Einmal gekokst: Lappen weg

SAARLOUIS dpa ■ Schon bei einmaligem Kokainkonsum ist der sofortige Führerscheinentzug gerechtfertigt. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG). In einem solchen Fall müsse auch nicht zunächst ein Gutachten eingeholt werden. Vielmehr begründe der Konsum harter Drogen die Vermutung, dass der Betroffene nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet sei. Drogenkonsum berge für andere Verkehrsteilnehmer ein hohes Gefahrenpotenzial. Das Gericht wies die Beschwerde eines Autofahrers zurück, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Kokain genommen, der Entzug des Führerscheins sei deshalb nicht verhältnismäßig. (Az.: 1 B 191/08)