Kein Extrageld für Schulessen

KASSEL epd ■ Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für das Schulessen. Die Schulverpflegung sei bereits im Regelsatz enthalten, entschied der 11b-Senat des Gerichts in Kassel gestern. Bei behinderten Kindern könne jedoch unter Umständen eine Kostenübernahme bei der Sozialhilfe geltend gemacht werden. Die Kommunalbehörden – in diesem Fall die Arbeitsgemeinschaften (Arge) – seien verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Sozialhilfeträger weiterzuleiten.