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Archiv-Artikel

SPD und Schule Elternwahlrecht für alle Zeit

In der Bildungspolitik bleibt die SPD auf Schlingerkurs, das hat der Parteitag gezeigt. Da skandalisiert die SPD, dass Schwarz-Grün das Elternwahlrecht abschaffe, weil im Anschluss an die sechsjährige Primarschule nur aufs Gymnasium darf, wer die „leistungsbezogenen Voraussetzungen“ erfüllt. „Das Elternwahlrecht nach der 6. Klasse darf nicht abgeschafft werden“, heißt es wörtlich im Parteibeschluss.

KOMMENTAR VON KAIJA KUTTER

Mal abgesehen davon, dass es ein Elternwahlrecht nach Klasse 6 nie gab, sondern nur nach Klasse 4, war es doch die SPD, die sich erst vor kurzem in der Enquete-Kommission „PISA-Folgen“ mit der CDU auf den gleichen Handel einließ. Auch im Zwei-Säulen-Modell sollten die Noten entscheiden, ob ein Kind nach Klasse 6 auf dem Gymnasium oder auf der Stadtteilschule lernt.

Ironie der Geschichte: Mal angenommen, es gäbe das Elternwahlrecht nach Klasse 6, dann hätten wir bald die Schule für alle. Und kein Gymnasium mehr, jedenfalls keines, das Schüler wegschicken darf.

Doch die Kräfte in der SPD, die jetzt durchgesetzt haben, dass die SPD die Volksinitiative nicht unterstützt, favorisieren nicht die „Schule für alle“. Sie sprechen von „Brechstange“ und mahnen, dass so eine Schule politisch nicht durchsetzbar sei. Damit sorgen sie dafür, dass der Widerstand gedeiht und sich diese Prophezeiung erfüllt.