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Archiv-Artikel

Koalition streitet ums neue Waldgesetz

Die SPD wirft der Union vor, sich nicht an den Koalitionsvertrag zu halten. Die Sozialdemokraten wollen die Schutzvorschriften für Wälder auf Bundesebene gesetzlich regeln. Der Union reichen aber die Landesgesetze

BERLIN taz ■ In der großen Koalition ist ein Streit über die Reform des Bundeswaldgesetzes entbrannt. Die SPD will der Forstwirtschaft viel, die Union will ihr nur wenig vorschreiben. Dabei mahnen Umweltverbände dringend eine Novelle an: Der Klimawandel und eine hohe Holznachfrage stellten das Gesetz von 1975 vor neue Herausforderungen. Es schränke die Nutzer des Waldes zu wenig ein. Derzeit sinke die Artenvielfalt, der größte Teil des Waldes sei geschädigt.

Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag von 2005 vereinbart, das Bundeswaldgesetz zu überarbeiten. Die geltende Regelung schreibt zwar eine nachhaltige Nutzung vor. Was das aber genau bedeutet, bleibt weitgehend offen. „Die Inhalte einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sollen im Gesetz klarer gefasst“ werden, heißt es deshalb im Koalitionsvertrag.

Ein Vorschlag des zuständigen Agrarministers Horst Seehofer (CSU), über den die Ressorts seit vergangenem Jahr streiten, enthalte nur wenige Änderungen, sagt Ulrich Kelber, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Kelber fordert stattdessen sehr konkrete Regeln: „Man muss zum Beispiel festlegen, dass es auf maximal so und so viel Prozent eines Gebiets Kahlschlag geben darf.“ Auch solle der Gesetzgeber Mindestquoten für ursprüngliche Baumarten vorgeben. Zudem könnte der Bund verlangen, dass in bestimmten Zeiten keine Bäume gefällt werden dürfen. Für private Gesellschaften, die immer mehr Wald kauften, sei ein schwaches Gesetz dagegen eine Einladung, den Forst auszubeuten. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die nachhaltige Bewirtschaftung klarzustellen. Es kann nicht sein, dass wir uns nicht mehr daran halten“, sagt Kelber.

„Das mag schon sein“, antwortet seine Kontrahentin bei der CSU, Marlene Mortler. „Aber unserer Meinung nach ist die nachhaltige Bewirtschaftung schon in den Ländergesetzen ausreichend geregelt.“ Beispiel Bayern: Der Freistaat habe bereits vorgeschrieben, dass Kahlschläge zu vermeiden und Mischwald zu fördern seien. Auch die anderen Länder hätten da geeignete Vorschriften. „Da brauchen wir keine neuen oder schärferen Gesetze“, meint Mortler.

Sie will lediglich Details ändern, etwa für Äcker, auf denen schnell wachsende Agroforstpflanzen wie Pappeln für die Agrarenergieproduktion angebaut werden: Diese Flächen sollen künftig rechtlich nicht als Wald, sondern als Felder behandelt werden. Das hätte den Vorteil für die Bauern, dass sie die Fläche später wieder landwirtschaftlich nutzen könnten, was bei Waldflächen nicht so leicht ist. Im Übrigen verweist die Union auf eine lange Tradition des privaten Waldbesitzes und betont, Waldbesitzer seien nicht an kurzfristigen Profiten interessiert. Sie wollten ihre Bäume für nachfolgende Generationen erhalten.

Eine Einigung der Kontrahenten ist bei so gegensätzlichen Positionen nicht in Sicht. „Waldpolitik findet in der großen Koalition einfach nicht statt“, beklagt deshalb die grüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. Auch ihre Partei fordert ökologische Mindeststandards, zum Beispiel ein klares Verbot von Kahlschlägen. Die Grünen setzen sich dafür ein, Dauerwälder aufzubauen, in denen Waldarbeiter nur einzelne Bäume abholzen. Auch Monokulturen solle es in einer nachhaltigen Waldwirtschaft nicht mehr geben: Das neue Waldgesetz müsse Eigentümer verpflichten, vorwiegend naturnahe Mischwälder aus heimischen Baumarten aufzubauen.

Damit beißt Behm bei den privaten Waldeigentümern – ihnen gehören 44 Prozent der deutschen Waldfläche – auf Granit. Sie sind gegen bundesweite Regelungen. „Vor Ort haben die Leute den Umgang mit ihrem Wald seit Jahrzehnten erlernt“, so Sabine Bresemann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände. Gerade die unterschiedlichen Interessen von über 2 Millionen Waldbesitzern garantierten eine Nutzungsvielfalt. Schließlich seien die Waldbesitzer am langfristigen Erhalt ihres Besitzes interessiert.

Allerdings schneiden Privatwälder bei der Bundeswaldinventur schlechter ab als der Staatsforst: Sie sind weniger naturnah und haben weniger abgestorbene Bäume, die Lebensraum für Käfer und Pflanzen bieten. SONJA FEHR, JOST MAURIN