: Heß-Aufzug: Verbot bestätigt
MÜNCHEN ap ■ Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot einer Gedenkveranstaltung für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel bestätigt. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Organisatoren gegen ein früheres Verbot ab. Von der geplanten Veranstaltung am 16. August gehe die Gefahr aus, dass die Naziherrschaft öffentlich verherrlicht, gebilligt oder gerechtfertigt und so die Würde der Opfer verletzt werde, erklärte der Verwaltungsgerichtshof in München gestern. Der 1987 verstorbene Heß liegt in Wunsiedel begraben. Der Ort wurde zwischen 2001 und 2004 zum Schauplatz von Aufmärschen tausender Neonazis rund um den Todestag des verurteilten Kriegsverbrechers am 17. August.