SANDFLOH : Das Los des Touristen
Mit dem Sandfloh muss der Karibik-Tourist leben. Er stellt laut Kölner Amtsgericht keinen Grund für eine Minderung des Reisepreises einer Pauschalreise dar. Auch nach einer Masse von Bissen handele es sich beim Auftreten von Sandflöhen und -wespen um „nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand“. (dpa)