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Archiv-Artikel

SACHSEN-SUMPF-AFFÄRE Akten werden geöffnet

Im Streit um den Untersuchungsausschuss in der Sachsen-Sumpf-Affäre hat die Landesregierung eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Verfassungsgerichtshof Leipzig urteilte gestern, sie habe mit ihrer Weigerung, Akten an den Ausschuss herauszugeben, die Opposition in deren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. (ap)