: Angemessene Benachteiligung
Senat hält an strittigem Verfahren zur Schließung der „Homo-Ehe“ mit AusländerInnen fest
Als „rechtmäßig“ und „angemessen“ erachtet der Bremer Senat ein Verfahren, dass dazu führt, dass ein homosexuelles deutsch-ghanaisches Paar seit Jahren vergeblich darum kämpft, in Bremen eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Das geht aus einer Antwort des Innenressorts auf eine SPD-Anfrage hervor, die gestern in der Stadtbürgerschaft diskutiert wurde.
Hintergrund der Debatte ist der Fall zweier seit 1991 liierter Männer, deren eingetragene Lebenspartnerschaft bislang nicht zuletzt an den widersprüchlichen Forderungen des Standesamtes in Bremen-Nord scheiterte (taz berichtete). Denn um seine Ledigkeit nachzuweisen, sollte Herr D. aus Ghana eine entsprechende eidesstaatliche Erklärung abgeben – höchstpersönlich, vor Ort, in Bremen. Das aber setzt zwingend voraus, dass er ein Visum bekommt. Was wiederum zwingend voraussetzt, dass die Lebenspartnerschaft bereits beim Standesamt in Bremen angemeldet ist. Ein „Teufelskreis“, sagt der Anwalt Jörg Wegner, der das Paar seit Jahren vertritt.
Das Innenressort sagt nun, die eidesstaatliche Ledigkeitserklärung könne auch von einer deutschen Auslandsvertretung entgegen genommen werden – in diesem Falle also von der Botschaft in Ghana. Doch ob sie am Ende auch anerkannt wird – bleibe einer Prüfung durch den Standesbeamten vorbehalten. „Was nützt dann eine solche Erklärung?“, fragt Wegner. In Zweifelsfällen entscheidet das zuständige Amtsgericht. Und der Standesbeamte, sagt Wegner, hat hier „ein sehr großes Ermessen“. Das werde erfahrungsgemäß aber „nur zulasten der Antragsteller genutzt“. Vielfach müssten Lebenspartner durch „Beharrlichkeit“ und in langjährigen Gerichtsverfahren nachweisen, „dass sie es ernst meinen“ – also nicht etwa nur eine „Scheinpartnerschaft“ führen. Der Senat hält es, dessen ungeachtet, „weder für notwendig noch möglich“, die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft zu erleichtern. Im Falle des deutsch-ghanaischen Paares hat der Standesbeamte mittlerweile erklärt, er gehe von der Ledigkeit des Herrn D. aus. mnz