: Arbeitgeber in der Pflicht
betr.: „Pendlerpauschale vor Gericht: Auf der Kippe“, taz vom 11. 9. 08
„Es dürfte kaum möglich sein, dass in Wolfsburg alle VW-Arbeiter am Werkstor wohnen.“ Ich habe ein Jahr bei VW in Wolfsburg gearbeitet. Ich wohnte am anderen Ende der „Stadt“, und bin jeden Tag mit dem Werkbus gefahren. Dieser fuhr allerdings um 5.30 Uhr morgens, passend zur Frühschicht. Ich war dann reichlich früh im Büro. Die Mitfahrer hatten alle aus diversen Gründen keinen Führerschein.
Worauf ich hinaus möchte: es wird debattiert, ob der Weg zur Arbeit Sache des Arbeitnehmers oder der Werbungskosten ist. Es sollte doch auch überlegt werden, ob nicht der Arbeitgeber ein Stück weit in der Pflicht ist.
Bei unserer „Einsatzwechseltätigkeit“ zahlt unsere mittelständische Firma Anfahrt und Hotel oder Mietzimmer. Bei täglicher Anfahrt jedoch, beispielsweise von Karlsruhe nach Stuttgart, zahlt sie nicht, da die Mitarbeiterin sonst die Pauschale nicht geltend machen kann. Aus demselben Grund bezahlt sie nicht für den Betriebskindergarten – sonst gäbe es keine städtischen Subventionen.
Mit der Pendlerpauschale wird vielleicht der Arbeitsplatz subventioniert, sicher aber der Arbeitgeber und die Autoindustrie.
MYNAH PLATHE, Hamburg