: Geld zurück
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Ehemalige Landtagsabgeordnete müssen VW-Lohn zurückzahlen
Im Streit um die Rückzahlung ihrer VW-Gehälter sind zwei ehemalige Landtagsabgeordnete der SPD vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz gescheitert. Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen waren im März vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg dazu verurteilt worden, Nebenverdienste aus ihrer Tätigkeit bei VW in den Jahren 1995 bis 2004 an das Land Niedersachsen abzuführen.
Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Unterstützung der Leipziger Richter nicht zu. Viereck und Wendhausen müssen nun 177.000 beziehungsweise 241.000 Euro bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision abgelehnt, weil es seiner Auffassung nach in der Auseinandersetzung um Landesrecht ging. Dem Rechtsstreit komme deshalb keine grundsätzliche Bedeutung für das Bundesrecht zu.
Das Land Niedersachsen müsse in seinem Abgeordnetengesetz zudem nicht die für Bundestagsabgeordnete geltenden Bestimmungen übernehmen. Zum Beispiel könne es im Abgeordnetengesetz eigenständig die Frage regeln, nach wie vielen Jahren ein Anspruch auf Abführung der Nebenverdienste von Abgeordneten verjähre.
Die Leipziger Richter beanstandeten auch nicht, dass das Oberverwaltungsgericht die ehemaligen Abgeordneten nur zur Abführung ihres Nettoverdienstes verurteilte. Das Land hatte dagegen die Bruttobeträge, also die Gehälter mit gezahlten Steuern und Sozialabgaben, verlangt. Diese Summen hätten sich auf rund 423.000 Euro und mehr als 343.000 Euro belaufen, also deutlich höher gelegen.
Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte bereits das Braunschweiger Verwaltungsgericht geurteilt, dass die VW-Gehälter unrechtmäßig geflossen sind. Die Politiker hätten demnach den Nebenverdienst zusätzlich zu ihren Diäten ohne angemessene Gegenleistung bezogen. Das verbietet das niedersächsische Abgeordnetengesetz. Viereck und Wendhausen hatten im Berufungsverfahren feststellen lassen wollen, dass die Vorschrift im Abgeordnetengesetz verfassungswidrig sei. DPA