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Archiv-Artikel

Freihafen bald weg

EU und Anti-Terror-Regeln machen Sonderzone zum Anachronismus. Aufhebung erleichtert Verkehrsfluss

Vom Freihafen wird in ein paar Jahren allenfalls ein kleiner Rest auf dem Kleinen Grasbrook übrig sein. Wie die Wirtschaftsbehörde mitteilte, sollen Senat und Bürgerschaft noch in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag an den Bundesgesetzgeber beschließen. Die Bundesfinanzverwaltung stehe dem Vorhaben aufgeschlossen gegenüber. Die Speicherstadt und das Gebiet der Hafencity sind bereits aus dem Freihafen ausgegliedert worden.

Der Freihafen wurde 1888 nach dem Beitritt Hamburgs zum Deutschen Reich eingerichtet. „Das hatte riesige Vorteile damals“, sagt Manfred Lojenburg, Zollreferent bei der Wirtschaftsbehörde. In das eingezäunte Gebiet, das den größten Teil des Hafens umfasste, konnten Waren aus dem Ausland zollfrei ein- und wieder ausgeführt werden. Die Betriebe im Freihafen – Umschlagfirmen, Lagereien, Werften und Fabriken – mussten keine Umsatzsteuer an den deutschen Staat entrichten. Als 1993 der europäische Binnenmarkt geschaffen wurde, verwandelte sich dieses Privileg für viele Firmen in einen Nachteil. Zwei Drittel der in Hamburg umgeschlagenen Ware, geht in den EU-Binnenmarkt. Dieser liegt aus Sicht der Freihafenbetriebe jetzt hinterm Zollzaun, was den Freihafenstatus unsinnig werden lässt. Mehr noch: Dass im Freihafen keine Umsatzsteuer berechnet wird, verkompliziert den Warenverkehr mit der EU. Auch wegen der Terrorismus-Bekämpfung fallen Privilegien weg. Ab Juli 2009 müssen auch die Waren, die in den Freihafen gebracht werden, vor dem Verladen angemeldet werden.

Die Behörde erhofft sich, dass es weniger Staus auf der Köhlbrandbrücke gibt, wenn mit dem Freihafen die Zollkontrolle wegfällt. Mit den Firmen, denen der Freihafen immer noch wichtig sei, werde über eine Restfläche verhandelt. GERNOT KNÖDLER