: was & wie viel
Gut versichert?
Die derzeit 35 Berufsgenossenschaften (BG) sind Unfallversicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten per Gesetz vorgeschrieben. Versichert sind laut Arbeitsministerium 43 Millionen Beschäftigte in 3 Millionen Betrieben.
Finanziert werden die BGs allein von den Unternehmern. Die zahlen im Schnitt 1,3 Prozent des Bruttolohns eines jeden Mitarbeiters ein. Die Beiträge werden nach Risikoklassen gestaffelt. Für die Unternehmer rechnet es sich, wenn wenige Fälle gemeldet werden, weil sie sonst in die nächste Risikostufe aufrücken.
Schwierig ist die vom Gesetz vorgegebene Definition von Berufskrankheit. Kurz gefasst lautet sie: Es müssen gesicherte medizinische Erkenntnisse vorliegen, dass die berufliche Tätigkeit die Ursache für die Erkrankung ist. Unspezifische Herz-Kreislauf-Erkrankungen etwa gehören nicht dazu. Die Anerkennung läuft über Gutachter, die die Berufsgenossenschaft bestellt. HG