„Roy, trag mir den Koffer hoch“

Im Verfahren um Identitätskarten für Taxi-Fahrer stoßen Welten aufeinander

Der Beisitzer der Kammer vor dem Verwaltungsgericht kann die Bedenken der Fahrer von „das taxi“ gegen Namenskarte und Lichtbild nicht verstehen. „Wenn ich ins Taxi steige, das ein Ausländer fährt, und den Namen ‚Ahmet‘ lese, fühl‘ ich mich gleich wohler“, sagt er. Taxifahrer Roy Winter (Name geändert) empfindet den Ausweis indes als „eine Herabsetzung des Selbstwertgefühls“, wenn er von fremden Fahrgästen mit Vornamen angeredet werde. „Ich bin nur ein Taxifahrer und ich möchte nicht, dass dies weiter gesenkt wird.“

Im gestrigen Musterprozess vorm Verwaltungsgericht um die Zulässigkeit der Fahrerausweise in Hamburg treffen Welten aufeinander. Für Anwalt Andreas Beuth sind Namensschilder ein „Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht“ und in das „Recht aufs eigene Bild“. Winter berichtet aus Erfahrung: „Roy, trag mir den Koffer hoch“, habe ein Kunde von ihm als selbstverständlich gefordert.

Baubehörden-Justitiarin Brigitta Schönefeld auf der Gegenseite kann das mit dem Eingriff in die Grundrechte zwar nachvollziehen, hält ihn aber für „vertretbar“, um Vergehen verfolgen zu können. Oft seien die „schwarzen Schafe“ nicht zu ermitteln gewesen, wenn es Beschwerden oder sogar Straftaten gegeben habe, berichtet Stefan Petersen, zuständig für Taxikonzessionen in der Behörde. „In Köln hat es vor Einführung eine Serie von Vergewaltigungen gegeben“, so Petersen weiter, „seither hat es keine Vergewaltigungen mehr gegeben.“ Doch das geht selbst Richterin Susanne Rubbert zu weit: „Ich glaube nicht, wenn jemand eine Frau vergewaltigen will, dass das Schild ihn daran hindert.“

Winter verweist auf die Nähe zwischen Fahrer und Gast im Taxi und die Gefahren. Es gebe Gründe, warum der Fahrersitz im Taxi zur subjektiven Sicherheit erhöht sei, sagt er. „Mit dem Schild wird ein Stück Psychologie im Auto aufgegeben.“

Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet. KVA