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Archiv-Artikel

Schlecht beraten

Postbank warb mit unzulässigem Riester-Angebot. Förderung nicht rückwirkend für das Jahr 2002 gültig

BERLIN afp ■ Verbraucher, die noch in den ersten Januartagen einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, müssen ihre Hoffnung auf eine rückwirkende Jahresförderung 2002 begraben. Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass es staatliches Geld für das vergangene Jahr nur für Verträge gebe, die auch im vergangenen Jahr abgeschlossen worden seien.

Das Ministerium reagierte damit auf ein Angebot der Postbank: Diese hatte damit geworben, Anträge auf Riester-Renten noch bis zum 10. Januar anzunehmen, und den Kunden die volle Förderung für das vergangene Jahr in Aussicht gestellt.

Verbraucher, die im Vertrauen auf das Postbank-Angebot einen Vertrag abgeschlossen haben, können diesen nach Angaben von Experten aber wieder rückgängig machen. Das Finanzministerium wird den Fall prüfen. Verbraucherschützer halten den möglichen Schaden jedoch für überschaubar.