: Dritter Versuch
Der rechte Anwalt Horst Mahler billigt die Anschläge des 11. September und steht dafür vor Gericht
Zum dritten Mal versucht heute das Amtsgericht, dem rechtsextremistischen Anwalt Horst Mahler den Prozess zu machen. Zweimal bereits platzten Prozesstermine in dem Verfahren, in dem der NPD-Mann wegen Billigung der Terroranschläge des 11. September 2001 angeklagt ist. In einem Beitrag des Magazins Panorama hatte er die Attentate auf das World Trade Center und das Pentagon gutgeheißen.
Der Anwalt war als prominenter Vertreter der rechten Szene zu der Sendung eingeladen. Vor laufenden Kameras hatte er erklärt: „Es war ein Erschrecken und gleichzeitig auch das Gefühl: Endlich sind sie mal im Herzen getroffen. Und das wird sie wahrscheinllich auch zum Nachdenken bringen. Und deshalb sage ich, das war eine Aktion, die, so grausam sie ist, rechtens war.“
Für diese Äußerungen hatte Mahler einen Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro kassiert. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt, so dass über die Sache in einem öffentlichen Prozess verhandelt werden soll. Im vorigen Jahr sind zwei dafür angesetzte Termine geplatzt.
Mahler, der die NPD in ihrem Verbotsverfahren vertritt, gilt als ehemaliger Linksradikaler, der in den vergangenen Jahren immer mehr nach rechts abgedriftet ist. Tatsache ist, dass er 1969 – zusammen mit dem jetzigen Bundesinnenminister Otto Schily – Andreas Baader im sogenannten Kaufhaus-Brandstifter-Verfahren verteidigt hat. Nach der Befreiung Baaders aus dem Gefängnis 1970 ging auch der Anwalt zusammen mit Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof in den Untergrund. Im Oktober 1970 wurde er gefasst und kam in Haft. Zehn Jahre lang war er im Gefängnis. 1974 verlor er dafür zunächst seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Wiederzulassung im Jahr 1988 verdankt er dem damaligen Rechtsanwalt und heutigen Bundeskanzler Gerhard Schröder. ELKE SPANNER