Betr.: Sternhagelvoll in schwarzen Löchern, taz vom 31.12.2002
: Haben Sie keine Achtung?

Was bewegt die taz bremen nur, ihre Verachtung und ihren Hass gegen die Kirche (BEK) an einem einzelnen, willkürlich ausgewählten Pastor, der auch noch mehrfach namentlich genannt wird, auszudrücken? Sie wünschen sein Verschwinden, seinen leblosen Körper, den Verlust seines Bewusstseins und Verstandes, sein Fehlverhalten im Amt usw. Die Darstellung hat vielleicht Ihnen, aber nicht uns Lesern Freude bereitet.

Ihre Redakteure fühlen sich auch durch das Glockenspiel der St. Martinikirche tödlich verletzt, dass sie gar suizidgefährdet sind. Würde neben Ihrer Redaktion an der Schlachte statt der schönen, geschichtsträchtigen St. Martinikirche eine Moschee stehen und müssten Sie statt des Lobgesangs über „den König der Ehren“ im Lied von Joachim Neander die Gebetesrufe eines Muezzins anhören, hätten Sie es sicherlich aus Respekt vor dem Glauben der Moslems nicht gewagt, ihn in der Presse namentlich lächerlich zu machen. Haben Sie keine Achtung vor der eigenen Kultur?

Sie haben m.E. der Menschenwürde des Herrn Pastor Jens Motschmann, übrigens ein Grundrecht jedes Einzelnen, keine Beachtung geschenkt. Sie sollten die Einmaligkeit unseres Grundgesetzes schätzen lernen. Es beginnt mit dem 1. Artikel, der da lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Lesen Sie bitte auch den für Sie interessanten Artikel 5 über die Meinungs- und Pressefreiheit, die aber im Absatz 2 durch das Recht der persönlichen Ehre eines Einzelnen eingeschränkt wird.

Ich empfehle Ihnen zur weiteren Vertiefung die Lektüre über die „Einführung in das Grundgesetz“ im dtv Bd. 5003, S. 8: „Der ‚Selbsthass‘ unserer ‚Intelligenzler‘ ist weder schick noch politisch. Es ist die Neurotik von Leuten, die auch gern in dem Zug (der Geschichte) gesessen hätten, der ohne sie abgefahren ist. Und da haben sie uns halt die Freude und das Glockenläuten verbieten wollen.“ (Walter Düring, Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, 1979)

Wären Sie m.E. in der Schule nach dem Artikel 33 unserer Landesverfassung unterwiesen worden – „In allen Schulen herrscht der Grundsatz der Duldsamkeit. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen udn weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen“ –, so hätten Sie es gelernt, auch auf die religiösen Empfindungen der vielen Gottesdienstbesucher Rücksicht zu nehmen und sie nicht durch Ihren Artikel verletzt. Da Ihr Interesse an dem Pastor der St. Martinigemeinde besonders groß zu sein scheint, empfehle ich Ihnen einen Gottesdienstbesuch. So lernen Sie den Pastor Ihrer Wahl aus der BEK näher kennen. Am nächsten Sonntag wird aus der Bergpredigt über die Sanftmütigen gepredigt. Ich glaube, dass Herr Pastor Jens Motschmann Ihnen trotz Ihres m.E. böswilligen Artikels mit Sanftmut begegnen wird.

Elfriede Streuek