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Archiv-Artikel

Neuer Prozess gegen Serben

KARLSRUHE dpa ■ Der in Deutschland wegen Völkermords zu lebenslanger Haft verurteilte serbische Kriegsverbrecher Nikola Jorgić kann auf eine teilweise Wiederaufnahme seines Verfahrens hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte gestern eine Neuverhandlung für grundsätzlich zulässig. Jorgić hatte geltend gemacht, ein Hauptbelastungszeuge habe im Prozess falsche Personalien angegeben. Die Entscheidung darüber, ob der Fall in eine neue Runde geht, liegt nun beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: StB 15/02).

Allerdings könnte Jorgić bei einem neuen Prozess nicht unbedingt mit einer milderen Strafe rechnen. Denn die BGH-Entscheidung betrifft nur einen Teil seiner Verurteilung in Düsseldorf im September 1997. Damals hatten die Richter Jorgić des Völkermordes und Mordes in insgesamt 30 Fällen für schuldig befunden. Zulässig ist eine Wiederaufnahme laut BGH nur für den Vorwurf, Jorgić habe im Juni 1992 in Bosnien-Herzegowina 22 Menschen erschossen, darunter Alte und Behinderte.