: Keine Nachtflüge im Grenzgebiet
MANNHEIM ap ■ Die Flugbeschränkungen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet für den Anflug auf den Flughafen Zürich-Kloten bleiben in Kraft. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wies eine Klage der Swiss International Air Lines und des Flughafens Zürich gegen eine entsprechenden Verordnung des Luftfahrtbundesamtes erneut ab. Vor allem in Südbaden hatte es heftige Proteste gegen den Fluglärm gegeben. Ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz dazu ist bislang nicht ratifiziert. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bundesrepublik zu bestimmten Zeiträumen den Landeanflug über deutsches Hoheitsgebiet untersagt, urteilte das Gericht. Die Kläger hatten sich gegen das geltende Nachtflugverbot über dem deutschen Grenzgebiet und das erweiterte Flugverbot an Wochenenden und an Feiertagen gewandt.