Erziehen ohne Weihnachtsgeld

MAINZ dpa ■ Ein Arbeitgeber muss einer Mitarbeiterin während des Erziehungsurlaubs grundsätzlich kein Weihnachtsgeld zahlen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Er verstoße damit nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Mitarbeiterin ab. Die Klägerin befand sich während des ganzen Jahres 2001 im Erziehungsurlaub. Unter dem Hinweis, der Arbeitgeber habe ihr in den vergangenen Jahren trotz des Erziehungsurlaubs Weihnachtsgeld ausgezahlt, verlangte sie die Zahlung auch für 2001. Der Arbeitgeber verwies dagegen darauf, im Arbeitsvertrag sei ausdrücklich die Freiwilligkeit der Zahlung vereinbart. Auch das LAG konnte keine Rechtsgrundlage für die Zahlungsklage erkennen. Weihnachtsgeld werde häufig als Gegenleistung für erbrachte Arbeit bezahlt. Die Klägerin habe jedoch 2001 keinerlei betriebliche Arbeitsleistung erbracht und sei nicht mit tatsächlich arbeitenden Kollegen zu vergleichen. (Az.: 5 Sa 852/02)