: Koalition einigt sich auf Visa-Warndatei
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat ihren Widerstand aufgegeben: In der von den Unionsfraktionen schon seit Jahren geforderten Datei sollen künftig alle gespeichert werden, die visumpflichtige Ausländer nach Deutschland einladen
VON CHRISTIAN RATH
Die Bundesregierung plant eine Vorratsdatenspeicherung für alle Menschen, die visumpflichtige Ausländer einladen. So soll künftig festgestellt werden, wer besonders häufig Ausländer nach Deutschland holt. Die entsprechenden Visa-Anträge würden dann besonders gründlich geprüft. Die neue Visa-Warndatei soll vor allem illegale Einwanderung verhindern, doch auch etliche Sicherheitsbehörden werden auf die Datei zugreifen können.
Das ergibt sich aus einem Eckpunkte-Papier, das der Koalitionsausschuss am Wochenende beschlossen hat und der taz vorliegt. Nach langem Widerstand hat nun auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingewilligt, dass unverdächtige Bürger einfach mal so gespeichert werden, um herauszufinden, wer häufig Ausländer nach Deutschland holt. Zypries war lange Zeit skeptisch gewesen, denn das Gesetz betrifft auch Personen, die Geschäftsleute, Künstler, Sportler und Jugendgruppen aus Osteuropa oder Afrika einladen.
Federführend für das Gesetz ist das Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU). Die Justizministerin konnte bisher allerdings nur erreichen, dass die deutschen Einlader nicht im Ausländerzentralregister, sondern in einer separaten Datei gespeichert werden.
Dass Zypries überhaupt zugestimmt hat, hängt womöglich auch damit zusammen, dass Ihr Parteifreund, Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, die Visa-Warndatei ausdrücklich befürwortet. Die Unionsfraktionen fordern die Schaffung einer Visa-Warndatei bereits seit Jahren (die taz berichtete am 19. 11. 2007). Noch vor Weihnachten soll das Kabinett nun einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. In der neuen Datei sollen zwei Gruppen von Personen gespeichert werden. In der eigentlichen „Warndatei“ werden sich Personen finden, die schon einmal als Schleuser oder Ähnliches aufgefallen sind. Daneben wird es eine „Einlader-Datei“ geben, in der alle Menschen und Organisationen gespeichert sind, die für einen visumpflichtigen Ausländer bürgen.
Die deutsche Botschaft im Ausland, bei der der Ausländer seinen Visumantrag stellt, sieht die Daten des Einladers aber nur, wenn dieser ein „Vieleinlader“ ist. Wo die Schwelle liegen wird, ist noch nicht ausverhandelt.
„Ich fände es richtig, dass jemand, der binnen zwei Jahren fünfmal Ausländer einlädt, als Vieleinlader gilt“, sagte der SPD-Innenexperte Michael Hartmann am Dienstag zur taz. Einen 30-köpfigen Chor will er allerdings als 30 Einladungen zählen. Das lehnt zum Beispiel Ministerin Zypries ab. Sie will Chören und Sportvereinen das Leben nicht unnötig schwer machen. Ihr SPD-Kollege Hartmann setzt dagegen eher darauf, dass unproblematische Vieleinlader künftig weniger streng geprüft werden. „Wenn die Botschaft sieht, dass ein Pfarrer immer die gleiche weißrussische Pfadfindergruppe einlädt, muss man ja nicht so skeptisch sein“, so Hartmann.