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Archiv-Artikel

Stadthalle: Streit schwelt weiter

Die Anwälte der HVG gehen davon aus, dass der Stadthallen-Architekt Roland Rainer die Umbaupläne hingenommen hat, weil er nicht förmlich seinen Einspruch formulierte. Rainer erwägt nun, gegen den Umbau zu klagen

Von K.W.

Noch im Februar will Dr. Mareile Büscher, die Berliner Anwältin des Stadthallen-Architekten Roland Rainer, mit ihrem Mandanten beraten, ob sie eine Urheberrechtsklage gegen den von der Hanseatischen Veranstaltungs-Gesellschaft (HVG) geplanten Stadthallen-Umbau einreicht. Es sei unstrittig, dass die Stadthalle ein Baukunstwerk im Sinne des Urheberrechtes sei, erklärte Büscher gegenüber der taz.

Auf ihr Schreiben hin hätten die Anwälte der HVG mitgeteilt, dass der Architekt frühzeitig von Umbauplänen informiert worden sei und eine Beteiligung abgelehnt habe, ohne aber der HVG den Umbau zu untersagen. Daraufhin habe die HVG weiter an den Umbau-Plänen gearbeitet, offenbar in der Annahme, das Ausbleiben eines expliziten Vetos von Rainer wäre gleichzusetzen mit einem Einverständnis.

Dies sieht die in Urheberrechtsfragen erfahrene Anwältin anders. In seinem Brief habe der vor allem in Österreich renommierte Architekt Rainer deutlich gemacht, dass die Umbaupläne für ihn eine komplette Entstellung seines Bauwerkes darstellen würden. Wenn man diesen Brief im Sinne des Urheberrechtes interpretieren wolle, dann könne man daraus nur einen Einspruch herauslesen. Zudem habe die HVG dem Architekten nie ihre am Ende beschlossenen Pläne gezeigt und um Einverständnis gebeten. Zur Zeit des Briefwechsels habe die HVG dem Architekten nur Vorentwürfe überlassen, die aber später stark verändert worden seien.

„In Deutschland ist nie in so drastischer Weise gegen den Willen des Urhebers in ein Baukunstwerk eingegriffen worden“, so Büscher. Wenn es zu einem Rechtsstreit komme, müsse das Gericht die Interessenabwägung vornehmen zwischen den Urheber-Interessen des Architekten und den wirtschaftlichen Interessen des Bauherren bzw. Betreibers HVG. Einen Umbau eines Baukunstwerkes gegen den Willen des Urhebers „nur wegen ein paar Plätzen“ habe es bisher nicht gegeben. Bei anderen Hallen sei etwas Vergleichbares gar nicht erst versucht worden.

Ob der Architekt Rainer eine Klage einreicht gegen die Umbau-Planungen ist aber noch nicht klar. Die Anwältin geht davon aus, dass diese Frage im Verlauf des Februar entschieden wird. K.W.