mieterschutz : Richtiger Schritt unter Vorbehalt
Manchmal überrascht die Politik auch positiv. Noch in der vergangenen Woche war im Zusammenhang mit dem Radikalausstieg aus dem sozialen Wohnungsbau von einem Mieterkonzept nur am Rande die Rede. Bausenator Strieder schmollte, weil er so konsequent gar nicht aus der Anschlussförderung aussteigen wollte, und der Finanzsenator war wieder einmal nur seinem Haushalt, nicht aber den Mietern der 25.000 Wohnungen verpflichtet.
Kommentar von UWE RADA
Umso erfreulicher ist nun, wenn den Mietern nicht nur die Umzugskosten, sondern auch die Differenz zwischen den drohenden Mieterhöhungen und der Vergleichsmiete bezahlt werden sollen. Anders als bei „normalen“ Mieterhöhungen gilt beim Wegfall öffentlicher Förderung nämlich, dass die Eigentümer weit über den Mietspiegel hinaus erhöhen können. Dieses Schreckensszenario scheint nun vorerst abgewendet.
Scheint. Denn trotz aller positiven Überraschungen lässt ein schriftliches Konzept bislang auf sich warten. Warum dieses gestern im Senat nicht zusammen mit dem Radikalausstieg beschlossen wurde, bleibt das Geheimnis des Bausenators. Ein solcher „Doppelbeschluss“ wäre immerhin ein Signal gewesen, dass es dem Senat mit dem Mieterschutz ebenso ernst ist wie mit der Haushaltskonsolidierung.
Dass nun gestern Thilo Sarrazin die Eckwerte eines Mieterkonzepts verkündete, mag erstaunen. Für die Mieter könnte es aber von Vorteil sein. Sie müssen nicht mehr auf die Durchsetzungskraft der lahmen Ente Strieder vertrauen, sondern haben das Wort seines Gegenspielers. Und hoffentlich bald auch etwas Schriftliches.