: Gericht prüft Asyl für Extremisten
LEIPZIG dpa ■ Das Bundesverwaltungsgericht hat sich gestern mit der Frage beschäftigt, ob Ausländer Asyl erhalten können, die in ihrer Heimat in extremistische Aktivitäten verwickelt waren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verweigerte zwei Türken deshalb das Asyl. Die Männer hatten den bewaffneten Kampf verbotener Organisationen unterstützt, auf deren Konto auch Anschläge gegen die Zivilbevölkerung gingen. Damit hätten sie eine schwere nichtpolitische Straftat begangen und könnten kein Asyl erhalten, so das Bundesamt. Die Anwälte halten dagegen, es müsse genauer geprüft werden, was ein schweres nichtpolitisches Verbrechen sei sowie die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Bundesverwaltungsrichter deuteten an, dies seien eventuell Fälle für den Europäischen Gerichtshof. (Az.: 10 C 47.07, 10 C 48.07)