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Archiv-Artikel

Anonyme Geburt ist rechtens

STRASSBURG dpa ■ Anonyme Entbindungen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg rechtens. Die in Frankreich mögliche anonyme Geburt verstoße nicht gegen den Schutz der Familie und der persönlichen Identität. Eine Mutter, die ihr Kind anonym zur Welt bringt, kann somit für immer den Kontakt abbrechen. In Deutschland stieß das Urteil bei verschiedenen Parteien auf Zustimmung. Ein zunächst auf Eis gelegtes Gesetzesverfahren soll nun wieder vorangetrieben werden.

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