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Archiv-Artikel

die akte taz

Penis-Prozess und verboten-Streit

Der Penis-Prozess: Der Streit zwischen taz und Bild-Chef Kai Diekmann befindet sich in Runde zwei, nachdem Diekmann Widerspruch gegen das Urteil des Berliner Landgerichts einlegte. Am 8. Mai 2002 hatte der Satiriker Gerhard Henschel auf der Wahrheit-Seite eine Fake-Reportage mit dem Titel „Sex-Schock! Penis kaputt?“ veröffentlicht. Dort kolportiert Henschel erfundene Gerüchte über eine missglückte Penisverlängerung des Bild-Chefs. Nach Erscheinen des Artikels verklagte Diekmann die taz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts auf ein Schmerzensgeld von mindestens 30.000 Euro. Das Urteil: Die taz darf den Artikel nicht wieder veröffentlichen. Zwar handele es sich klar um eine Satire, allerdings läge eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Diese Verletzung sei jedoch nicht so schwerwiegend, dass Diekmann Schmerzensgeld zustünde, so die Richter. Fortsetzung folgt.

Der verboten-Prozess: Die tägliche Seite-1-Kolumne verboten hieß früher einmal Tagesschau. Früher. Denn die ARD pocht darauf, die „Tagesschau“ (20 Uhr) sei eine eigenständige Marke und dürfe nicht „kopiert“ werden. Seitdem steht in der Fußnote der Kolumne: „verboten darf nicht ‚tagesschau‘ heißen“. Bis auf weiteres.