: SPD-Scholz verklagt Schill-Schill
Spionage-Vorwürfe: Hamburgs SPD erstattet Anzeige gegen „Unbekannt“, meint aber Innensenator Ronald Schill und Staatsrat Walter Wellinghausen. Parteichef Olaf Scholz wirft Schill „Kriminalisierung“ von Sozialdemokraten vor
von SVEN-MICHAEL VEIT
Mit der so gern zitierten vollen Härte des Gesetzes wehrt sich die Hamburger SPD gegen den Vorwurf, sie würde gezielt die Innenbehörde ausspionieren. „Ich lasse es mir nicht bieten, dass unsere Leute kriminalisiert werden“, versichert Parteichef Olaf Scholz. Deshalb wird der Rechtsanwalt Thomas Bliwier heute bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige „gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte“ einreichen. Gemeint sind jedoch zwei keineswegs Unbekannte: Innensenator Ronald Schill (Schill) und sei parteiloser Staatsrat Walter Wellinghausen.
Die SPD vermutet, dass „die Leitung der Innenbehörde gezielt angebliche Ermittlungsdetails an die Medien weitergegeben“ habe, um Hamburgs SPD „zu beschädigen“. Schill habe „offensichtlich Schwierigkeiten, seine Funktionen als Parteichef von seiner Funktion als Innensenator zu trennen“, kommentiert Scholz.
Staatsanwaltschaft und das „Dezernat Interne Ermittlungen“ (DIE) der Innenbehörde, das direkt Staatsrat Walter Wellinghausen unterstellt ist, ermitteln gegen die Hamburger SPD-Führung wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen (taz berichtete mehrfach). Im Mittelpunkt steht Partei-Sprecher Christoph Holstein, zuvor unter den SPD-Senatoren Scholz und Hartmuth Wrocklage langjähriger Pressesprecher der Innenbehörde.
Während Details des Ermittlungsstandes in einer Springer-Zeitung nachzulesen waren, wurde dem Beschuldigten und dessen Anwalt Bliwier bislang keine Akteneinsicht gewährt. Zur Begründung führte die Staatsanwaltschaft eine „Gefährung des Untersuchungszwecks“ nach § 147 II der Strafprozessordnung an. Hier werde „eine politische Intrige mit Mitteln des Strafrechts“ inszeniert, meint Scholz, um von „Schills Machenschaften abzulenken“, einem Parteigänger „unter dubiosen Umständen eine hoch dotierte Stelle in der Innenbehörde zu verschaffen“ (siehe Text rechts).
Jenen Vorgang wertete SPD-Innenpolitiker Michael Neumann als „Versuch eines Betruges“. Er hatte mehrfach mit parlamentarischen Anfragen nachgehakt, nachdem der Vorfall öffentlich geworden war. Eine befriedigende Antwort hat Neumann bis heute nicht erhalten. Auch der Personalrat der Innenbehörde hatte die Schein-Ausschreibung als „rechtlich nicht zulässig“ erachtet und vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klage eingereicht.
GAL-Innenpolitiker Manfred Mahr forderte unterdessen DIE auf zu ermitteln, wer den vertraulichen Untersuchungsbericht an die Öffentlichkeit lanciert hat. Notfalls müsse die Behördenleitung diese Ermittlungen anordnen.
Damit aber sei wohl, so Scholz süffisant, „nicht zu rechnen“.