: Castor-Blockierer wieder verurteilt
Landgericht Lüneburg bestätigt im Prozess um Anketten im Betonblock im Prinzip das Urteil der Vorinstanz
HANNOVER taz ■ Die Lüneburger Justiz hat auch in zweiter Instanz auf einer Verurteilung der vier AKW-Gegner beharrt, die im März 2001 mit einer Betonblock-Aktion einen Castor-Transport nach Gorleben 16 Stunden aufgehalten hatten. Das Landgericht verurteilte die vier AKW-Gegner, die sich gemeinsam mit der jungen Castor-Gegnerin Marie angekettet hatten, am Mittwochabend wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ zu Geldstrafen zwischen 350 und 1.155 Euro oder zwischen 35 und 40 Tagessätzen. Wie schon vor dem Amtsgericht Lüneburg, das bei seinerzeit noch gleichen Einkommensverhältnissen der Angeklagten noch auf viermal 525 Euro Strafe erkannt hatte, wurden die vier Castor-Gegner im Alter vom 30 bis 37 Jahren vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.
Richter Burghard Mumm sprach den Blockierern in seiner Urteilsbegründung keinesfalls ehrenwerte Motive ab. Die Angeklagten seien sicher keine Kriminellen und es ehre sie auch, dass sie bei ihrem Protest Strafen in Kauf genommen hätten. Mumm lehnte auch eine härtere Bestrafung zur Abschreckung oder Generalprävention ab, wie sie die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Allerdings beharrte der Richter darauf, dass es sich bei dem Atommülltransport, den die Angeklagten gestört und an den Rand des Abbruchs gebracht hätten, um öffentlichen Güterverkehr gehandelt habe.
Die Umweltschutzorganisation Robin Wood kritisierte das Urteil, mit dem Atomkraftgegner in die Nähe von Kriminellen und Terroristen gerückt würden, scharf. Die vier hätten durch ihre Demonstration im Gleisbett niemanden gefährdet. Im Strafgesetzbuch gehöre die Störung öffentlicher Betriebe zu den gemeingefährlichen Straften und sei Katalogstraftat nach dem Paragraphen 129 a. Mit Hilfe des Antiterrorparagrafen war schon wiederholt auch gegen AKW-Gegner aus dem Wendland ermittelt worden.
Gegen das Urteil des Landgerichts wollen Verteidigung und voraussichtlich auch die Staatsanwaltschaft Revision beim Oberlandesgericht Celle einlegen. Das zunächst parallel anhängige Jugendverfahren gegen die Castor-Gegnerin Marie war bereits mit einer Einstellung zu Ende gegangen. JÜRGEN VOGES