Rügen und Verfügungen

BERLIN dpa/taz ■ Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat am Mittwoch vier Zeitungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gerügt: darunter die Illustrierte Neue Revue wegen eines Berichts über Eheprobleme von Bundesaußenminister Joseph Fischer. Weitere Rügen erteilte der Ausschuss der Münchner Abendzeitung, der Mittelbayerischen Zeitung und der Bild-Zeitung. Als unbegründet zurückgewiesen hat der Presserat eine Beschwerde gegen die taz, die der Dortmunder Professor Walter Krämer angestrengt hatte (wir berichteten). Die taz hatte am 26. Oktober 2002 in einem Artikel auf der Wahrheit-Seite („Im Eintopf faule Fische“) den Vorwurf des Plagiats gegen den Herausgeber des „Lexikons der Städtebeschimpfungen“ erhoben. Gestern hat überdies das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung, die Krämer im selben Fall gegen die taz erwirkt hatte, aufgehoben.